Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Individual- und Sonderanfertigungen (B2B)
STRYVE GmbH
Hasselbrookstraße 2522089 Hamburg
HRB 142889 – Amtsgericht Hamburg
Geschäftsführer: Lennart Rieper


§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über individualisierte, personalisierte oder kundenspezifisch gefertigte Produkte zwischen STRYVE GmbH– nachfolgend „STRYVE“ –und Unternehmern im Sinne des §14 BGB– nachfolgend „Kunde“ –.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt gemäß §305 Abs. 2 BGB.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn STRYVE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(5) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist (§38 ZPO).



§ 2 Vertragsschluss und Vertretung

(1) Angebote von STRYVE sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch STRYVE zustande.
(3) STRYVE darf gemäß §§164 ff. BGB davon ausgehen, dass Personen, die unter Verwendung geschäftlicher Kommunikationsmittel auftreten, vertretungsberechtigt sind (Anscheinsvollmacht).
(4) Verträge ohne Vertretungsmacht gelten spätestens gemäß §177 BGB als genehmigt, wenn der Kunde die Ware annimmt oder Zahlungen leistet.



§ 3 Leistungen und Produktionsbeginn


(1) STRYVE fertigt individualisierte Produkte entsprechend der vom Kunden freigegebenen Spezifikation.
(2) STRYVE ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
(3) Sofern Vorkasse vereinbart ist, beginnt die Produktion erst nach vollständigem Zahlungseingang.



§4 Muster und Visuals

(1) STRYVE erstellt bei Bedarf Visualisierungen oder Muster zur Freigabe durch den Kunden.
(2) Weitere Muster werden – sofern nicht anders vereinbart – dem Kunden in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob es zu einer Beauftragung kommt.
(3) Die entsprechenden Kosten werden vorab mitgeteilt.
(4) Übersteigt der Einzelwert eines Musters 500 €, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % im Voraus erforderlich.



§5 Designvorlagen


(1) Logos und Designs sind ausschließlich als editierbare Vektordateien (.ai, .eps oder .svg) bereitzustellen.
(2) Andere Dateiformate können nicht verarbeitet werden.



§6 Freigabeprozess

(1) STRYVE erstellt vor Produktionsbeginn ein Visual oder Muster zur Freigabe.
(2) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde verbindlich die Richtigkeit sämtlicher Gestaltungsmerkmale, insbesondere: Logo, Platzierung, Farben, Größe, Layout
(3) Nach erteilter Freigabe sind Einwendungen hinsichtlich dieser Merkmale ausgeschlossen.



§7 Lieferung und Produktionsabweichungen

(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % gelten als vertragsgemäß.
(3) Geringfügige produktionsbedingte Abweichungen gelten nicht als Sachmangel im Sinne des §434 BGB, sofern sie branchenüblich und zumutbar sind.
(4) Bei höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen.



§8 Versandkosten


(1) Versandkosten für internationale Transporte (z. B. Schiff, Luftfracht oder Bahn) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt oder vorab in die Produktpreise eingerechnet.
(2) Versandkosten innerhalb Deutschlands werden dem Kunden vollständig weiterberechnet.
(3) STRYVE informiert den Kunden vorab über die voraussichtlichen Versandkosten.



§9 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten.
(3) Skonti oder Abzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB.



§10 Schutzrechte und Freistellung

(1) Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Designs, Logos und Vorlagen verfügt.
(2) Der Kunde stellt STRYVE gemäß §§280, 823 BGB von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Schutzrechtsverletzung entstehen.
(3) Die Freistellung umfasst auch sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung.


§11 Gewährleistung und Sonderanfertigungen

(1) Gewährleistungsrechte richten sich nach §§437 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Bei individuell gefertigten oder personalisierten Produkten (z. B. mit kundenspezifischem Logo oder Design) ist eine Rückgabe oder ein Widerruf ausgeschlossen.
(3) Eine Gewährleistung besteht ausschließlich bei nachweisbaren Produktions- oder Materialfehlern.


§12 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §377 HGB.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
(3) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.
(4) Die Mängelanzeige muss enthalten:Beschreibung des Mangelsbetroffene StückzahlFotos oder VideosRechnungs- oder Auftragsnummer
(5) Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.



§13 Haftung


(1) STRYVE haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet STRYVE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.



§14 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von STRYVE (§449 BGB).
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.



§15 Datenschutz


(1) STRYVE verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Vertragsbeziehung.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von STRYVE.



§16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


§17 Stornierung und Rücktritt bei Sonderanfertigungen

(1) Bei individuell gefertigten oder personalisierten Produkten ist eine Stornierung nach Produktionsbeginn ausgeschlossen.
(2) Als Produktionsbeginn gilt insbesondere:Bestellung von Rohmaterialien, Freigabe von Produktionsmustern, Produktionsstart beim Hersteller oder Subunternehmer.
(3) Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden nach Produktionsfreigabe, ist STRYVE berechtigt, sämtliche bis dahin entstandenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall mit den entstandenen Kosten verrechnet.



§18 Preisänderungen bei Kostensteigerungen


(1) STRYVE ist berechtigt, vereinbarte Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren erheblich verändern.
(2) Als wesentliche Kostenfaktoren gelten insbesondere: Rohstoffpreise, Energiepreise, Transport- und Frachtkosten, Zölle oder Importabgaben, Wechselkursschwankungen.
(3) Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die jeweiligen Kostenfaktoren tatsächlich erhöhen.
(4) STRYVE wird den Kunden über entsprechende Preisänderungen unverzüglich informieren.